Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Das Praktikum im Rahmen der Beruflichen Orientierung am Gymnasium absolvieren (BOGY)

Aufbauend auf Praxiserfahrungen ab Klasse 5 wird es Ihnen in den Klassen 9 und 10 ermöglicht, im Rahmen eines Praktikums Erfahrungen in Unternehmen, Behörden und Einrichtungen sowie in Einrichtungen oder Hochschulen zu sammeln und die vielfältigen Tätigkeiten und Anforderungen im jeweiligen Berufs- und Studienfeld kennenzulernen. Das BOGY-Praktikum ist somit ein zentrales Element der Beruflichen Orientierung am Gymnasium. Es soll Ihnen helfen, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und frühzeitig das zu Ihnen passende Studium oder den zu Ihnen passenden Ausbildungsberuf zu finden.

Voraussetzungen

Sie besuchen die 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums.

Verfahrensablauf

Sie absolvieren ein Praktikum in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Hochschulen. Dafür suchen Sie sich eine Praktikumsstelle, die Ihren Interessen und Berufswünschen entspricht. Im Vorfeld erhalten Sie von Ihrer Schule Informationen zur Durchführung des BOGY-Praktikums – wie z. B. den Zeitraum – und können sich beraten lassen. Nehmen Sie dann Kontakt mit der gewünschten Praktikumsstelle auf und sprechen Sie die weitere Vorgehensweise ab. Das Bewerbungsverfahren bei Ihrer Praktikumsstelle kann unterschiedlich sein. Je nach Anforderung bewerben Sie sich mit einer schriftlichen Bewerbung, einer Online-Bewerbung oder einem Telefonat. Teilweise gibt es auch Online-Plattformen zur Vermittlung von Praktikumsplätzen.

In der Regel teilen Sie Ihrer Schule nach Zusage durch die Praktikumsstelle anhand eines Rückmeldebogens den ausgewählten Praktikumsplatz mit und Ihre Schule entscheidet dann, ob die Praktikumsstelle genehmigt wird.

Das Praktikum dauert in der Regel eine Unterrichtswoche. Die Praktikumswoche kann je nach Konzept der Schule durch Praktikums-Einzeltage ergänzt werden.

Teil des BOGY-Praktikums ist auch eine schulische Vor- und Nachbereitung z. B. in Form eines Praktikumsberichts. So wird das Lernen in der Schule mit dem Lernen und Arbeiten in der Praktikumsstelle verbunden.

Fristen

Die betreuende Lehrkraft bzw. die Praktikumsstelle informiert Sie hierüber.

Unterlagen

Alle wichtigen Informationen und die notwendigen Unterlagen dazu erhalten Sie in Ihrer Schule von Ihrer betreuenden Lehrkraft bzw. von der Ansprechperson an Ihrer Praktikumsstelle.

Kosten

ggf. Fahrkosten zur Praktikumsstelle

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Ihre Schule

Freigabevermerk

18.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg