Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Hauptbereich

Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
  • Sie sind umgezogen.

Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

  • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
  • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
  • Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).

Verfahrensablauf

Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

  • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.

oder

Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:

  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
  • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.

Fristen

Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.

Unterlagen

  • gültige eID-Karte
  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Sonstiges

Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

Rechtsgrundlage

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

  • § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
  • § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
  • § 7 Örtliche Zuständigkeit
  • § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
  • § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
  • § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
  • § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung

Personalausweisverordnung (PauswV)

  • § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis

Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes (PassG/PAuswG BW)

  • § 2 eID-Karte-Behörden

Zuständigkeit

eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karten-Behörde wahr.

Freigabevermerk

13.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg