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Offenlage Bebauungsplan Am Finkenrain
Offenlage Bebauungsplan "Am Finkenrain"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden
nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Osterburken hat am 16.03.2020 die Einleitung des obigen Bebauungsplanverfahrens beschlossen sowie dem Planentwurf zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch freigegeben.
Die Planunterlagen liegen im Zeitraum vom 02.06.2020 bis 30.06.2020 (jeweils einschließlich)
im Rathaus Osterburken während der Dienststunden öffentlich aus.
Zu Ihrer Information können Sie den Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Begründung und dem Lageplan mit zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen, sowie der vorliegenden Geräuschimmissionsprognose auf der Homepage Osterburken unter folgendem Link abrufen:
BP Am Finkenrain - Anlage 1 Begründung
BP Am Finkenrain - Anlage 2a Bebauungsplan