Sanierungsgebiet: Gemeinde Osterburken

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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
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Ort der Verarbeitung

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Befragung von Grundstücks- und Immobilieneigentümern und -eigentümerinnen im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen im geplanten Sanierungsgebiet „Bahnhofsumfeld / Stadtgarten“

Die Stadt Osterburken beabsichtigt die Ausweisung eines städtebaulichen Erneuerungsgebietes „Bahnhofsumfeld / Stadtgarten“, um bestehende städtebauliche Mängel, auch Mithilfe bewilligter Städtebaufördermittel des Landes Baden-Württemberg, zu beseitigen.

Hierzu hat der Gemeinderat bereits die Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ gemäß § 141 BauGB beschlossen und diese mit Bekanntmachung vom 08.11.2024 eingeleitet. Mit der Durchführung betraut wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Regionalbüro Karlsruhe (KE).

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen führt die Stadt eine Umfrage aller Grundstücks- und Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen im Gebiet durch mit dem Ziel, Informationen über Grundstückssituation, die anzustrebenden Ziele der Erneuerung und ihre Durchführbarkeit zu gewinnen. Dabei werden Auskünfte zum Gebäudezustand, den Wohnverhältnissen, dem Wohnumfeld sowie möglichen Investitionsabsichten erbeten.

Ihre Auskünfte ermöglichen die Abschätzung der Mitwirkungsbereitschaft und eine grobe Kalkulation der insgesamt für die angestrebte ca. 8- bis 10-jährige Laufzeit der Sanierungsmaßnahme einzustellenden Förderbeträge.

Gleichzeitig möchten wir die betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen anhand der Umfrage über die beabsichtigte Sanierung informieren und auf mögliche Zuschüsse und die Inanspruchnahme einer erhöhten steuerlichen Abschreibung bei der Modernisierung von Gebäuden in städtebaulichen Sanierungsgebieten hinweisen.

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, die zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind (§ 138 BauGB).

Bitte füllen Sie zu Ihrem Grundstück den Fragebogen bis spätestens 16. Dezember 2024 online aus. Sie erreichen die Umfrage über den folgenden Zugangslink:

 

https://survey.lamapoll.de/VU_Eigentuemerumfrage_Osterburken-Original/de

 

Alternativ können Sie sich den Fragebogen auch in Papierform unter der oben genannten Adresse anfordern.

Die erhobenen Daten werden nur zu Zwecken der Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes bzw. zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung verarbeitet und ausgewertet.

Bei Rückfragen zur Umfrage oder zur Sanierung wenden Sie sich bitte an die die Stadt Osterburken, Julia Salm, Tel.: Telefonnummer: 06291/401-40 oder Frau Nadia Kasper-Snouci von der Kommunalentwicklung GmbH, Telefon: Telefonnummer: 0721 / 35454-237.

 

Im Interesse aussagekräftiger Ergebnisse bitten wir Sie, die Stadt bei ihren Bemühungen um fundierte Informationen zum Gebäudezustand zu unterstützen.