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Friedhöfe der Stadt Osterburken
Die Friedhöfe der Stadt Osterburken sind Orte der Erinnerung, der Trauer und des Gedenkens. Sie bieten Angehörigen einen würdevollen Platz zum Abschiednehmen und zur Erinnerung an Verstorbene.
Mit den Friedhöfen in Osterburken, Schlierstadt, Bofsheim und Hemsbach stehen den Bürgerinnen und Bürgern mehrere Friedhöfe mit unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Unsere Friedhöfe
Zum Stadtgebiet gehören die Friedhöfe in:
- Osterburken
- Schlierstadt
- Bofsheim
- Hemsbach (Die Planung und Verwaltung erfolgen über den Ortsvorsteher und die Kirchengemeinde.)
Auf den Friedhöfen werden grundsätzlich Verstorbene bestattet, die ihren Wohnsitz in Osterburken oder einem der Stadtteile hatten. Darüber hinaus sind Bestattungen in bestehenden Wahlgräbern sowie in begründeten Einzelfällen möglich. Auch ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osterburken können auf Antrag auf einem städtischen Friedhof bestattet werden.
Grabarten
Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:
- Reihengräber
- Wahlgräber
- Urnengräber
- Baumgräber (Naturbestattungen auf dem neuen Friedhof in Osterburken)
Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung beraten Sie gerne bei der Auswahl der passenden Grabstätte.
Sternchenfeld
Auf dem Friedhof in Osterburken befindet sich ein Sternchenfeld als besonderer Ort der Erinnerung an Sternenkinder. Jeder Stern erinnert an ein Kind – unabhängig davon, ob es dort bestattet wurde oder nicht.
Die Bestattung sowie die Erinnerungssterne sind für Angehörige kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung oder im beigefügten Informationsflyer.
Das Sternchenfeld und die Erinnerungssterne werden durch Spenden finanziert:
Kontoinhaber: Stadtverwaltung Osterburken
IBAN: DE79 6745 0048 0004 0001 21
Verwendungszweck: Sternenkindergrab
Baumgräber
Auf dem neuen Friedhof in Osterburken besteht die Möglichkeit einer naturnahen Urnenbestattung im angrenzenden Wald. Diese Bestattungsform verbindet einen würdevollen Abschied mit einer natürlichen und ruhigen Umgebung.
Der Waldfriedhof bleibt bewusst naturbelassen. Eine individuelle Gestaltung der Grabstätten sowie Grabschmuck, Kerzen oder Grabsteine sind dort nicht vorgesehen. Die Kennzeichnung der Grabstellen erfolgt durch einheitliche Hinweistafeln.
Ruhezeiten
Osterburken und Schlierstadt
- Sargbestattungen: 30 Jahre
- Urnenbestattungen: 15 Jahre
- Bestattungen von Kindern unter zehn Jahren: 15 Jahre
- Baumgräber: 30 Jahre
Bofsheim
- Sargbestattungen: 25 Jahre
- Urnenbestattungen: 15 Jahre
Verhalten auf den Friedhöfen
Die Friedhöfe sind Orte der Ruhe und Besinnung. Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten und Rücksicht auf andere zu nehmen.
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Regelungen:
- Die Wege dürfen grundsätzlich nur zu Fuß genutzt werden. Ausnahmen gelten beispielsweise für Rollstühle und Kinderwagen.
- Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden (ausgenommen Blindenhunde)
- Grabstätten und Grünanlagen dürfen nicht beschädigt oder unberechtigt betreten werden.
- Abfälle dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Sammelstellen entsorgt werden.
- Während Bestattungen und Trauerfeiern ist besondere Rücksichtnahme erforderlich.
Grabgestaltung und Grabpflege
Grabstätten sind dauerhaft würdig zu gestalten und zu pflegen. Grabmale dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung der Stadt errichtet oder verändert werden. Die Gestaltung soll sich harmonisch in das Gesamtbild des jeweiligen Friedhofs einfügen.
Leichenhallen
Die Leichenhallen dienen der würdevollen Aufbahrung der Verstorbenen bis zur Bestattung. Angehörige können – sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Gründe entgegenstehen – während der Aufbahrungszeit sowie vor der Trauerfeier Abschied nehmen.
Kontakt
Bei Fragen zu Bestattungen, Grabarten, Nutzungsrechten, Grabpflege oder erforderlichen Genehmigungen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt Osterburken gerne zur Verfügung.
Friedhofsverwaltung
Helene Merkel
E-Mail: helene.merkel(@)osterburken.de
Telefon:Telefonnummer: 06291 401-29

