Offenlagen: Gemeinde Osterburken

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Deutschland
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Hauptbereich

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeindeverwaltungsverband Osterburken

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum

Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ im Stadtteil Merchingen im

Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB

Wirksamwerden der Teiländerung des Flächennutzungsplans

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hatin öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 den Feststellungsbeschluss zur Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ in Merchingen mit Datum vom 16.01.2023 gefasst. Der Flächennutzungsplan wurde gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 23.10.2023 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.

Der Planbereich wird begrenzt:

im Westen :      durch einen Wirtschaftsweg,

im Norden :       durch weitere angrenzende Grünflächen,

im Osten :         durch das Grundstück eines holzverarbeitenden Betriebes,

im Süden :        durch weitere Grünflächen.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

 

Lageplan 

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung können im Rathaus der Stadt Osterburken, der Stadt Ravenstein und der Gemeinde Rosenberg während der üblichen Dienststunden, sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Osterburken (www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen.de), der Stadt Ravenstein (www.ravenstein.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungs-flaechennutzungsplaene) sowie der Gemeinde Rosenberg (www.rosenberg-baden.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) eingesehen werden. Jedermann kann die Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

   

FNP Änderung zum Bebauungsplan "Sondergebiet Lebensmittelmarkt" Gemarkung Merchingen, Stadt Ravenstein

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hat in öffentlicher Sitzung am 14.07.2022 Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ in der Stadt Ravenstein Gemarkung Merchingen gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Planunterlagen sind ab Montag, den 24.10.2022 auf der Homepage der Stadt Osterburken, der Stadt Ravenstein und der Gemeinde Rosenberg abzurufen. Zusätzlichen liegen die Planunterlagen vom 24.10.2022 bis 25.11.2022 (jeweils einschließlich) auch in den Rathäusern der Stadt Osterburken, Stadt Ravenstein und der Gemeinde Rosenberg aus.

Zu Ihrer Information können Sie den Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgendem Link abrufen:

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Anlage 1a - Begründung

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Anlage 1b - Umweltbericht (BP)

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Anlage 2 - Lageplan

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Anlage 3 - Auswirkungsanalyse (BP)

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Anlage 4a - Grünordnerischer Fachbeitrag (BP)

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Anlage 4b - Grünordnerischer Fachbeitrag - Bestandsplan (BP)

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Anlage 5 - Fachbeitrag Artenschutz (BP)

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Behandlung Anregungen Frühz. Beteiligung

3705 FNP SO-Gebiet Lebensmittelmarkt - Umweltbezogene Stellungnahmen

   

Inkrafttreten des Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Inkrafttreten des Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“

und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

 

Mit Bescheid vom 26.01.2024 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis den Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan und die dazugehörende Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.

Maßgebend ist der Lageplan vom 26.10.2023 im Maßstab 1:1000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Für die örtlichen Bauvorschriften ist der Textteil vom 26.10.2023 maßgebend.

Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:

BP Solarpark Moosich Schlierstadt Inkratftreten