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Bebauungsplan "Solarpark Tannenbuckel Schlierstadt"
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften "Solarpark Tannenbuckel Schlierstadt"
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat am 26. Februar 2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Dieser wird hiermit bekannt gemacht. In der öffentlicher Sitzung am 21. Oktober 2024 hat der Gemeinderat den zeichnerischen und textlichen Vorentwurf des Bebauungsplans und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom 21. Oktober 2024 gebilligt und dessen frühzeitige öffentliche Beteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §3 (1) und §4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadt Osterburken abgegeben werden.
Die Unterlagen und die öffentliche Bekanntmachung werden in der Zeit
vom 05.11.2024 bis 06.12.2024 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Osterburken unter www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
und unter www.klaerle.de/behoerdenbeteiligung bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Weiterhin werden die Unterlagen beim Bauamt der Stadt, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, 1.OG, Zimmer 17 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes entweder digital bei der Stadtverwaltung Osterburken unter der E-Mail-Adresse info@osterburken.de bzw. auf postalischem Weg an die Adresse Stadt Osterburken, Bauamt, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, vorgebracht werden.
Weitere Informationen zum Vorentwurf können unter folgenden Links abgerufen werden:
2024_10_25_BP_Öffentliche Bekanntmachung-Aufstellung-frühzBeteiligung
2024_10_21_01_BP_Vorentwurf_Tannenbuckel-Lageplan
2024_10_21_02_BP_Vorentwurf_Tannenbuckel-PlanungsrechtlFestsetzungen
2024_10_21_03_BP_Vorentwurf_Tannenbuckel-OertlicheBauvorschriften
2024_10_21_04_BP_Vorentwurf_Tannenbuckel_Begruendung_Umweltbericht
Inkrafttreten des Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Inkrafttreten des Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“
und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Mit Bescheid vom 26.01.2024 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis den Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan und die dazugehörende Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.
Maßgebend ist der Lageplan vom 26.10.2023 im Maßstab 1:1000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Für die örtlichen Bauvorschriften ist der Textteil vom 26.10.2023 maßgebend.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung: