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Inkrafttreten des Bebauungsplan "Kindergarten Leimengrube" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Inkrafttreten des Bebauungsplan „Kindergarten Leimengrube“
sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 28.07.2025 den Bebauungsplan "Kindergarten Leimengrube" sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:
4005 BP Kindergarten Leimengrube - Bekanntmachung Inkrafttreten
Genehmigung der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken
Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Osterburken hat am 07.04.2025 die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken beschlossen. Mit Bescheid vom 23.05.2025 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV Osterburken genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wirksam. Maßgebend ist der Lageplan vom 21.10.2024 im Maßstab 1:5.000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:
2025_06_13_Bekanntmachung_Genehmigung_FNP GVV Osterburken, Solarpark Moosich Schlierstadt
GVV Flächennutzungsplan 4. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum B-Plan "Tannenbuckel", Gemarkung Schlierstadt, frühzeitige Beteiligung
Flächennutzungsplan
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der 4. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken, Gemarkung Schlierstadt
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken hat am 07. April 2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 4. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken und dessen frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §3 (1) und §4 (1) BauGB beschlossen. Der Gemeinderat Osterburken hatte bereits vorab in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung zugestimmt. .
Zu Ihrer Information können Sie den Vorentwurf des Lageplans und die Begründung auf der Homepage der Osterburken, der Stadt Ravenstein sowie der Gemeinde Rosenberg im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung vom 12.05. – 11.06.2025 unter folgender Adresse abrufen:
www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
www.ravenstein.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungs-flaechennutzungsplaene
www.rosenberg-baden.de/rathaus-service/aktuelles/offenlagen
Wir bitten Sie um Abgabe Ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung.
Des Weiteren bitten wir gemäß § 4 Abs. 1 BauGB insbesondere die Fachbehörden um eine Äußerung hinsichtlich des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Auch wenn Sie keine Anregungen zur Planung vorzubringen haben und dem Plan in der vorliegenden Form zustimmen können, ersuchen wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.
Wir bitten Sie ebenfalls um Mitteilung, falls Sie eine weitere Beteiligung am Verfahren für nicht erforderlich halten. Sollte keine schriftliche Stellungnahme eingehen, so gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme zum Vorentwurf möglichst in elektronischer Form bis zum 11.06.2025 an:
Per Mail:
julia.salm@osterburken.de
Per Post:
Stadtverwaltung Osterburken
Marktplatz 3
74706 Osterburken
2024_10_21_FNP_Vorentwurf_Tannenbuckel_Schlierstadt
2024_10_21_FNP_Vorentwurf_Tannenbuckel_Schlierstadt_Begruendung_Umweltbericht
Bebauungsplan "Galgensteige" Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan "Galgensteige" Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans "Galgensteige" gebilligt und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird vom
28.04.2025 bis 06.06.2025 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Stadt Osterburken zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes entweder digital bei der Stadtverwaltung Osterburken unter der E-Mail-Adresse info@osterburken.de bzw. auf postalischem Weg an die Adresse Stadt Osterburken, Bauamt, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, vorgebracht werden.
Zu Ihrer Information können Sie den Vorentwurf des Bebauungsplans unter folgendem Link abrufen:
4068 BP Galgensteige - Anlage 1 - Begründung
4068 BP Galgensteige - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichn. Teil
4068 BP Galgensteige - Anlage 2b - Bebauungsplan textl. Teil
Bebauungsplan "Solarpark Tannenbuckel Schlierstadt"
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften "Solarpark Tannenbuckel Schlierstadt"
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat am 26. Februar 2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Dieser wird hiermit bekannt gemacht. In der öffentlicher Sitzung am 21. Oktober 2024 hat der Gemeinderat den zeichnerischen und textlichen Vorentwurf des Bebauungsplans und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom 21. Oktober 2024 gebilligt und dessen frühzeitige öffentliche Beteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §3 (1) und §4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadt Osterburken abgegeben werden.
Die Unterlagen und die öffentliche Bekanntmachung werden in der Zeit
vom 05.11.2024 bis 06.12.2024 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Osterburken unter www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
und unter www.klaerle.de/behoerdenbeteiligung bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Weiterhin werden die Unterlagen beim Bauamt der Stadt, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, 1.OG, Zimmer 17 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes entweder digital bei der Stadtverwaltung Osterburken unter der E-Mail-Adresse info@osterburken.de bzw. auf postalischem Weg an die Adresse Stadt Osterburken, Bauamt, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, vorgebracht werden.
Weitere Informationen zum Vorentwurf können unter folgenden Links abgerufen werden:
2024_10_25_BP_Öffentliche Bekanntmachung-Aufstellung-frühzBeteiligung
2024_10_21_01_BP_Vorentwurf_Tannenbuckel-Lageplan
2024_10_21_02_BP_Vorentwurf_Tannenbuckel-PlanungsrechtlFestsetzungen
2024_10_21_03_BP_Vorentwurf_Tannenbuckel-OertlicheBauvorschriften
2024_10_21_04_BP_Vorentwurf_Tannenbuckel_Begruendung_Umweltbericht
Inkrafttreten des Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Inkrafttreten des Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“
und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Mit Bescheid vom 26.01.2024 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis den Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan und die dazugehörende Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.
Maßgebend ist der Lageplan vom 26.10.2023 im Maßstab 1:1000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Für die örtlichen Bauvorschriften ist der Textteil vom 26.10.2023 maßgebend.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:
