Offenlagen: Gemeinde Osterburken

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Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Gemeinde Osterburken Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
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Ort der Verarbeitung

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Hauptbereich

Inkrafttreten des Bebauungsplan "Hofacker II" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Inkrafttreten des Bebauungsplan „Hofacker II“

sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 02.07.2026 den Bebauungsplan „Hofacker II“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 21.07.2026 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.

Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Weitere Informationen gemäß beigefügten Unterlagen:

B-Plan Hofacker II, Bofsheim - Bekanntmachung Inkrafttreten

3897 BP Hofacker II - Satzung

3897 BP Hofacker II - Zusammenfassende Erklärung

3897 BP Hofacker II - Anlage 1a - Begründung

3897 BP Hofacker II - Anlage 1b - Umweltbericht

3897 BP Hofacker II - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil

3897 BP Hofacker II - Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil

     

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum geplanten „Luftrettungsstandort“ im Stadtteil Merchingen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG  

Gemeindeverwaltungsverband Osterburken

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
zum geplanten „Luftrettungsstandort“ im Stadtteil Merchingen

Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hat in öffentlicher Sitzung am 30.03.2026 den Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum „Luftrettungsstandort“ auf Gemarkung Merchingen mit Datum vom 16.03.2026 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Änderungsbereich befindet sich rund 1 km nordwestlich des Siedlungsrandes von Merchingen und rund 70 m nördlich der L 515. Der Autobahnanschluss der BAB 81 befindet sich rund 750 m westlich des Änderungsbereiches.

Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:

4035 - FNP Luftrettungsstandort - Bekanntmachung Offenlegung.docx

Inkrafttreten des Bebauungsplan "Kindergarten Leimengrube" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Inkrafttreten des Bebauungsplan „Kindergarten Leimengrube“

sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan  nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 28.07.2025 den Bebauungsplan "Kindergarten Leimengrube" sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:

4005 BP Kindergarten Leimengrube - Bekanntmachung Inkrafttreten

                 

Genehmigung der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken

Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Osterburken hat am 07.04.2025 die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken beschlossen. Mit Bescheid vom 23.05.2025 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV Osterburken genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wirksam. Maßgebend ist der Lageplan vom 21.10.2024 im Maßstab 1:5.000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil.

Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:

2025_06_13_Bekanntmachung_Genehmigung_FNP GVV Osterburken, Solarpark Moosich Schlierstadt

                 

Inkrafttreten des Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Inkrafttreten des Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“

und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

 

Mit Bescheid vom 26.01.2024 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis den Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan und die dazugehörende Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.

Maßgebend ist der Lageplan vom 26.10.2023 im Maßstab 1:1000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Für die örtlichen Bauvorschriften ist der Textteil vom 26.10.2023 maßgebend.

Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:

BP Solarpark Moosich Schlierstadt Inkratftreten