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Inkrafttreten des Bebauungsplan "Hofacker II" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Inkrafttreten des Bebauungsplan „Hofacker II“
sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 02.07.2026 den Bebauungsplan „Hofacker II“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 21.07.2026 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.
Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Weitere Informationen gemäß beigefügten Unterlagen:
B-Plan Hofacker II, Bofsheim - Bekanntmachung Inkrafttreten
3897 BP Hofacker II - Zusammenfassende Erklärung
3897 BP Hofacker II - Anlage 1a - Begründung
3897 BP Hofacker II - Anlage 1b - Umweltbericht
3897 BP Hofacker II - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil
3897 BP Hofacker II - Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil
Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum geplanten „Luftrettungsstandort“ im Stadtteil Merchingen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeindeverwaltungsverband Osterburken
Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
zum geplanten „Luftrettungsstandort“ im Stadtteil Merchingen
Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hat in öffentlicher Sitzung am 30.03.2026 den Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum „Luftrettungsstandort“ auf Gemarkung Merchingen mit Datum vom 16.03.2026 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Änderungsbereich befindet sich rund 1 km nordwestlich des Siedlungsrandes von Merchingen und rund 70 m nördlich der L 515. Der Autobahnanschluss der BAB 81 befindet sich rund 750 m westlich des Änderungsbereiches.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:
4035 - FNP Luftrettungsstandort - Bekanntmachung Offenlegung.docx
Inkrafttreten des Bebauungsplan "Kindergarten Leimengrube" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Inkrafttreten des Bebauungsplan „Kindergarten Leimengrube“
sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 28.07.2025 den Bebauungsplan "Kindergarten Leimengrube" sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:
4005 BP Kindergarten Leimengrube - Bekanntmachung Inkrafttreten
Genehmigung der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken
Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Osterburken hat am 07.04.2025 die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken beschlossen. Mit Bescheid vom 23.05.2025 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV Osterburken genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wirksam. Maßgebend ist der Lageplan vom 21.10.2024 im Maßstab 1:5.000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:
2025_06_13_Bekanntmachung_Genehmigung_FNP GVV Osterburken, Solarpark Moosich Schlierstadt
Inkrafttreten des Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Inkrafttreten des Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“
und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Mit Bescheid vom 26.01.2024 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis den Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan und die dazugehörende Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.
Maßgebend ist der Lageplan vom 26.10.2023 im Maßstab 1:1000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Für die örtlichen Bauvorschriften ist der Textteil vom 26.10.2023 maßgebend.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:
