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Bebauungsplan "Viehtrieb" Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan "Viehtrieb" Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Satdt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2024 die Aufstellung "Kindergarten Leimengrube" in der Kernstadt Osterburken beschlossen und dem Vorentwurf mit Datum vom 02.04.2024 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Der Vorentwurf des mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird vom 13.05.2024 bis 014.06.2024 (jeweils einschließlich) im Rathaus Osterburken zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Unterlagen werden in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt Osterburken (www.osterburken.de) bereitgestellt und können dort eingesehen werden. Zu Ihrer Information können Sie den Entwurf des Bebauungsplans unter folgendem Link abrufen:
3970 BP Viehtrieb - Anlage 1 Begründung
3970 BP Viehtreib - Anlage 2a Bebauungsplan zeichnerischer Teil
GVV Flächennutzungsplan FNP-Änderung zum "Luftrettungsstandort", Gemarkung Ravenstein-Merchingen, Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Flächennutzungsplan
FNP-Änderung zum "Luftrettungsstandort"
Gemarkung Ravenstein-Merchingen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken hat am 15.05.2024 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Planung für die weiteren Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch freigegeben.
Zu Ihrer Information können Sie den Vorentwurf des Lageplans und die Begründung auf der Homepage der Osterburken, der Stadt Ravenstein sowie der Gemeinde Rosenberg im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung vom 12.06. – 12.07.2024 unter folgender Adresse abrufen:
www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
www.ravenstein.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungs-flaechennutzungsplaene
www.rosenberg-baden.de/rathaus-service/aktuelles/offenlagen
Wir bitten Sie um Abgabe Ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung möglichst in elektronischer Form bis zum
12.07.2024
Des Weiteren bitten wir gemäß § 4 Abs. 1 BauGB insbesondere die Fachbehörden um eine Äußerung hinsichtlich des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Auch wenn Sie keine Anregungen zur Planung vorzubringen haben und dem Plan in der vorliegenden Form zustimmen können, ersuchen wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.
Wir bitten Sie ebenfalls um Mitteilung, falls Sie eine weitere Beteiligung am Verfahren für nicht erforderlich halten. Sollte keine schriftliche Stellungnahme eingehen, so gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme bis zum 12.07.2024 an:
Per Mail:
julia.salm@osterburken.de
Per Post:
Stadtverwaltung Osterburken
Marktplatz 3
74706 Osterburken
4035 - FNP Luftrettungsstandort - Anlage 1 - Begründung
4035 - FNP Luftrettungsstandort - Anlage 2a - Lageplan - Bisherige Darstellung
4035 - FNP Luftrettungsstandort - Anlage 2b - Lageplan - Neue Darstellung
GVV Flächennutzungsplan Änderung der 2. Fortschreibung - Teilfortschreibung Windkraft, Gemarkung Osterburken-Schlierstadt, Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Flächennutzungsplan
Änderung der 2. Fortschreibung - Teilfortschreibung Windkraft
Gemarkung Osterburken-Schlierstadt
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken hat am 15.05.2024 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Planung für die weiteren Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch freigegeben.
Zu Ihrer Information können Sie den Vorentwurf des Lageplans und die Begründung auf der Homepage der Osterburken, der Stadt Ravenstein sowie der Gemeinde Rosenberg im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung vom 12.06. – 12.07.2024 unter folgender Adresse abrufen:
www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
www.ravenstein.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungs-flaechennutzungsplaene
www.rosenberg-baden.de/rathaus-service/aktuelles/offenlagen
Wir bitten Sie um Abgabe Ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung möglichst in elektronischer Form bis zum
12.07.2024
Des Weiteren bitten wir gemäß § 4 Abs. 1 BauGB insbesondere die Fachbehörden um eine Äußerung hinsichtlich des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Auch wenn Sie keine Anregungen zur Planung vorzubringen haben und dem Plan in der vorliegenden Form zustimmen können, ersuchen wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.
Wir bitten Sie ebenfalls um Mitteilung, falls Sie eine weitere Beteiligung am Verfahren für nicht erforderlich halten. Sollte keine schriftliche Stellungnahme eingehen, so gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme bis zum 12.07.2024 an:
Per Mail:
julia.salm@osterburken.de
Per Post:
Stadtverwaltung Osterburken
Marktplatz 3
74706 Osterburken
3994 - Änderung der 2. Fortschreibung - Teilfortschreibung Windkraft - Anlage 1 - Begründung
3994 - Änderung der 2. Fortschreibung - Teilfortschreibung Windkraft - Anlage 2 - Lageplan
GVV Flächennutzungsplan - Teiländerung "Solarpark Sindolsheim Gretenhecken" und "Solarpark Sindolsheim Kudacher Weg", Gemarkung Sindolsheim - Offenlage
Flächennutzungsplan
FNP-Änderung - Teiländerung für die Bereiche "Solarpark Sindolsheim Gretenhecken" und "Solarpark Sindolsheim Kudacher Weg"
Rosenberg, Gemarkung Sindolsheim
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB
die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken hat am 25.04.2023 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Planung für die weiteren Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch freigegeben.
Zu Ihrer Information können Sie den Entwurf des Lageplans und die Begründung auf der Homepage der Stadt Osterburken, der Stadt Ravenstein sowie der Gemeinde Rosenberg im Zeitraum der öffentlichen Auslegung vom 22.07. - 23.08.2024 unter folgender Adresse abrufen:
www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
www.ravenstein.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungs-flaechennutzungsplaene
www.rosenberg-baden.de/rathaus-service/aktuelles/offenlagen
Wir bitten Sie um Abgabe Ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung möglichst in elektronischer Form bis zum
23.08.2024
Wir bitten Sie ebenfalls um Mitteilung, falls Sie eine weitere Beteiligung am Verfahren für nicht erforderlich halten. Sollte keine schriftliche Stellungnahme eingehen, so gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme bis zum 23.08.2024 an:
Per Mail:
julia.salm@osterburken.de
Per Post:
Stadtverwaltung Osterburken
Marktplatz 3
74706 Osterburken
GVV - Entwurf zur 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des GVVs Osterburken, Gemarkung Schlierstadt, Stadt Osterburken
Flächennutzungsplan
Öffentliche Auslegung nach §3 (2) BauGB der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken
Gemarkung Osterburken-Schlierstadt
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der Gemeindeverwaltungsverband Osterburken hat am 15.5.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat Osterburken hatte bereits vorab in öffentlicher Sitzung dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung bereits zugestimmt. Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6 ha und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt nordwestlich von Osterburken zwischen den Ortsteilen Schlierstadt und Bofsheim im Gewann „Moosich“ (Flst.-Nr. 1632 und 1633 vollständig und 1631 teilweise), Gemarkung Schlierstadt. Maßgebend ist der vom Planungsbüro Klärle GmbH erstellte Entwurf der 2. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken mit Begründung jeweils vom 15.5.2024.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2a BauGB ist erfolgt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie die, nach Einschätzung der Stadt Osterburken wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 17.6. bis 18.7.2024 beim Bauamt der Stadt, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, 1. OG, Zimmer 17 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Osterburken www.osterburken.de und der Klärle GmbH www.klaerle.de > Behördenbeteiligung bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
2024_05_15_FNP_Entwurf_Moosich_Schlierstadt_Lageplan
2024_05_15_FNP_Entwurf-Moosich_Schlierstadt_Begruendung_Umweltbericht
2024_05_15_Abwaegungstabelle_FNP_Moosich_Schlierstadt_einschlumweltbezStellungnahmen
Inkrafttreten des Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Inkrafttreten des Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“
und der dazugehörenden nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Mit Bescheid vom 26.01.2024 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis den Bebauungsplan "Solarpark Moosich Schlierstadt" genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan und die dazugehörende Satzung über örtliche Bauvorschriften in Kraft.
Maßgebend ist der Lageplan vom 26.10.2023 im Maßstab 1:1000 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Für die örtlichen Bauvorschriften ist der Textteil vom 26.10.2023 maßgebend.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung:
Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan "Rot II" im Stadtteil Erlenbach im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeineverwaltungsverband Osterburken
Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum
Bebauungsplan „Rot II“ im Stadtteil Erlenbach
im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
Wirksamwerden der Teiländerung des Flächennutzungsplans
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hatin öffentlicher Sitzung am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss zur Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Rot II“ in Erlenbach mit Datum vom 29.04.2024 gefasst. Der Flächennutzungsplan wurde gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 08.08.2024 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.
Weitere Informationen gemäß beigefügter öffentlicher Bekanntmachung: