Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen GdB von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.

Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme

  • des Anspruchs auf Zusatzurlaub und
  • des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.

Voraussetzungen

  • Ihr GdB beträgt 30 oder 40.
  • Sie können wegen Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung
    • keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder
    • Ihren alten Arbeitsplatz nicht behalten.

Jugendliche mit Behinderungen und junge Erwachsene mit Behinderungen während einer Berufsausbildung oder beruflichen Orientierung gelten als gleichgestellt, auch wenn

  • der GdB weniger als 30 beträgt oder
  • ein GdB nicht festgestellt ist.

Einen Antrag auf Gleichstellung müssen sie nicht stellen. Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch

  • eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder
  • einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Für gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene während einer Berufsausbildung gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht. Die ausbildenden Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung.

Verfahrensablauf

Sie können die Gleichstellung schriftlich, mündlich oder telefonisch beantragen.

Fristen

Es gelten keine besonderen Fristen.

Unterlagen

  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamts im Landratsamt oder sonstigen Bescheid über Ihren GdB

Kosten

Der Antrag ist kostenfrei.

Sonstiges

Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • § 2 Abs. 3 Begriffsbestimmung
  • §§ 151-152 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen

Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

Freigabevermerk

16.09.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg