Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Musterfeststellungsklage - sich anschließen

  • Musterklage in Massefällen von Verbraucheransprüchen gegenüber Unternehmen
  • Ziel: gebündelte Klärung zentraler Tatsachen und Rechtsfragen .
  • Anschluss erfolgt durch Anmeldung im Klageregister. Das verbindet die Ansprüche der einzelnen Geschädigten mit der Musterfeststellungsklage.
  • Entscheidung im Musterverfahren ist bindend für alle angeschlossenen Ansprüche.

Voraussetzungen

Die Feststellungsziele im Muster- und Individualverfahren müssen gleich sein.

Das heißt, Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage das Gericht prüft.

Verfahrensablauf

  • Öffnen Sie die öffentlichen Bekanntmachungen im Klageregister des BfJ
  • Klicken Sie auf das für Sie passende Musterverfahren.
  • Klicken Sie auf "Formulare (Anmeldung, Änderung, Rücknahme)"
  • Füllen Sie das "Formular zur Anmeldung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zu einer Musterfeststellungsklage" aus. Nutzen Sie dazu die Anleitung.
  • Sie können das ausgefüllte Dokument über die Schaltfläche „per E-Mail senden“ an das Bundesamt für Justiz übermitteln. Oder Sie speichern das ausgefüllte Formular und schicken es als Anhang einer E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
  • Alternativ können Sie es auch ausdrucken und per Port schicken.
  • Damit haben Sie Ihre Ansprüche angemeldet und die Verjährung gehemmt.
  • Sobald das Bundesamt Ihre Anmeldung eingetragen hat, bekommen Sie eine Bestätigung.

Dort finden Sie auch Formulare für:

  • die Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister
  • den Antrag auf Auszug über die im Klageregister erfassten Angaben (wichtig nach dem Ende des Musterverfahrens)
  • Mitteilung über die Änderung der Anschrift oder des Namens

Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas fest und verurteilt niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie daher danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten aber die Feststellungen des Musteradverfahrens.

Fristen

  • Anmeldung: frühestens ab der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister, spätestens bis zum Ende des Tages vor dem ersten Termin
  • Rücknahme der Anmeldung: bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat.

Informationen wie Aktenzeichen und Terminbestimmungen finden Sie auf den Klageregisterseiten des BfJ.

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Sonstiges

Die Zeit, während der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.

Zuständigkeit

Das Bundesamt für Justiz - Klageregister für Musterfeststellungsklagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesamt für Justiz hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2018 freigegeben.