Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Hauptbereich

Kombinierte Text-Bild-Warnhinweise für bestimmte Tabakerzeugnisse beantragen

Die Hinweise für Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen und Wasserpfeifentabak bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis inklusive dazugehörigem Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv einer sogenannten Raucherlunge.

Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.

Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Daher müssen Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen.

Sie dürfen die Bilddateien ausschließlich entsprechend den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission benutzen. Die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise finden Sie in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Union.

Voraussetzungen

Die Dateien erhalten ausschließlich Tabakunternehmen zur Kennzeichnung von bestimmten Tabakerzeugnissen oder deren Abbildung in der Werbung.

Verfahrensablauf

Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.

  • Online-Verfahren
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
    • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
    • Hinweis: Online-Verfahren in Kürze verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Per Post
    • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – füllen Sie es online aus oder laden Sie es zuerst herunter.
    • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das BVL.
  • Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder Download. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte die Versand- und Bearbeitungszeiten.

Fristen

keine

Unterlagen

Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen.

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Freigabevermerk

Stand: 18.02.2022

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft