Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen

Für den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Grundlage erneuerbarer Energien können Sie Fördermittel beantragen.

Heiztechnische Anlagen sind:

  • solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung
  • Biomasseanlagen (z.B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffen)
  • Holzvergaser-Zentralheizungen
  • Effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung Erdwärmeanlagen (z. B. Erdwärmesonden, Flächenkollektoren)
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe)

Sie können ein Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" auch mit anderen Programmen von Bund und Land kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Summe der tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt.

Hinweis: Sollten Sie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen erhalten, werden diese von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Höhe der Förderung

Die Darlehenshöchstbeträge liegen bei 50.000 Euro je Wohngebäude.

Der Mindestbetrag des Darlehens muss bei 5.000 Euro liegen.

Die L-Bank finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro.

Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des Darlehensbetrags.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt die Auszahlung:

  • bei Darlehen bis zu 20.000 Euro in einem Betrag
  • bei größeren Darlehen in zwei Teilbeträgen (auf Wunsch)

Tipp: Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank in der jeweils gültigen Konditionenübersicht.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind Eigentümer, Eigentümerin, Bauherr, Bauherrin, Erwerber oder Erwerberin eines Hauses mit bis zu drei Wohneinheiten in Baden-Württemberg. Davon muss mindestens eine Wohneinheit dauerhaft von Ihnen selbst genutzt werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Anträge stellen, wenn jede Wohnungseigentümerin ihre beziehungsweise jeder Wohnungseigentümer seine Immobilie selbst nutzt.
  • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich bei Ihrer Hausbank beraten lassen. Die Hausbank ist verpflichtet, dieses Gespräch entsprechend zu dokumentieren.
  • Sie müssen ein Fachunternehmen mit dem Einbau der Heizung beauftragen.
  • Das Fachunternehmen muss beim Einbau der Heizung einen hydraulischen Abgleich vornehmen.

Hinweis: Sie erhalten keine Fördermittel, wenn Sie Eigenbauanlagen oder gebrauchte Anlagen installieren wollen. Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Das Antragsformular erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der L-Bank.

Ihre Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Wenn diese das Darlehen bewilligt, schließt Ihre Hausbank mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag ab. Ihre Hausbank zahlt das Darlehen dann an Sie aus.

Die Kreditlaufzeit beträgt

  • 20 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr) oder
  • 10 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr).

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme

Hinweis: Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen Sie bei Ihrer Hausbank einen Verwendungsnachweis einreichen.

Sonstiges

Ausführliche Informationen zum Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank.

Zuständigkeit

  • für die Antragstellung: Ihre Hausbank
  • für die Bewilligung des Darlehens: die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.10.2015 freigegeben.