Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU beantragen

Für die grenzüberschreitende Ausfuhr (Verbringung) von "grünen Abfällen" zur Verwertung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelten Informationspflichten.

Achtung: Wenn Sie "grüne Abfälle" in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Lassen Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen informieren.

Für Abfälle der Gelben Abfallliste und alle anderen Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, muss immer ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Die Abfälle sind

  • zur Verwertung bestimmt,
  • in der Grünen Abfallliste aufgeführt und
  • die Abfallmenge beträgt mehr als 20 Kilogramm.

Verfahrensablauf

Sie müssen als Exporteur mit dem Empfänger der Abfälle einen Entsorgungsvertrag über die Rücknahme der Abfälle abschließen.
Den Vertrag müssen Sie Kontrollbehörden und der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH auf Nachfrage übermitteln.

Zusätzlich muss die Person, die die Verbringung veranlasst, vor jedem Abfalltransport das Formular "Versandinformationen" ausfüllen. Dieses muss der Transporteur beim Transport der Abfälle mitführen.

Bei der Übernahme der Abfälle unterschreibt der Empfänger beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage das Formular und verwahrt es.
Die Person, die die Verbringung veranlasst, erhält eine Kopie davon.

Fristen

Die Formulare und Kopien davon müssen alle Beteiligten drei Jahre lang aufbewahren und auf Verlangen jederzeit vorlegen.

Hinweis: Im Rahmen von Kontrollen und/oder Überwachungen können verschiedene Behörden, beispielsweise die zuständige Abfallrechtsbehörde oder die Polizei, die Vorlage der Dokumente verlangen.

Unterlagen

  • Entsorgungsvertrag zwischen Exporteur und Empfänger
  • ausgefülltes Formular "Versandinformationen"

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Sonstiges

Abfälle dürfen nur über bestimmte Zollstellen ein- und ausgeführt werden.
Eine Liste aller infrage kommenden Zollstellen www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/zollstellen_liste_2022_bf.pdf

finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Zuständigkeit

  • für die Dokumentation und Aufbewahrung des Entsorgungsvertrags und der Versandinformation: der Exporteur und der Empfänger der Abfälle beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage
  • für die Mitführung der Versandinformation während des Transports: der Transporteur

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg