Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren

Als beteiligte Person in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie

  • die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
  • die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) bei der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde einsehen,
  • sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
  • sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde wenden,
  • Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (zum Beispiel zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
  • Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
  • Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
  • vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden,
  • Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.

Vertiefende Informationen

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bietet auf seinen Internetseiten Informationen zum Thema "Flurneuordnung".
Ebenfalls dort finden Sie unter "Aktuelles/Veranstaltungen" auch die angebotenen Seminare zur Flurneuordnung.
Dort finden Sie auch Programme schon durchgeführter Seminare. Es werden in zweitägigen Seminaren grundlegende Informationen für künftige Teilnehmer von geplanten Flurneuordnungsverfahren vermittelt.
Wesentliche Inhalte sind

  • der Ablauf von Flurneuordnungsverfahren und die Verfahrensarten,
  • die Finanzierung,
  • die Aufgaben und Möglichkeiten der Teilnehmer und der Teilnehmergemeinschaft,
  • die Möglichkeiten zur Realisierung regionaler und überregionaler Infrastrukturmaßnahmen und
  • die Zielsetzungen von Landentwicklung und Landespflege.

Freigabevermerk

23.05.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg