Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Kennzeichnung von Lebensmitteln

Auf dem Etikett (oder an anderer Stelle der Verpackung) von Lebensmitteln finden Sie vorgeschriebene und auch freiwillige Angaben zu Zutaten und Eigenschaften.
Alle Angaben müssen wahr und eindeutig sein, damit Verbraucher weder gesundheitlich noch finanziell geschädigt werden können.

Hinweis: Für vorverpackte Lebensmittel gibt es eine Reihe von Mindestangaben. Sie sind europaweit einheitlich vorgeschrieben.

Viele Lebensmittel enthalten eine Reihe von Zusatzstoffen (z.B. Geschmacksverstärker oder Konservierungsmittel), die mit der EU-einheitlichen E-Nummer angegeben werden.
Sie sind auch als E-Stoffe bekannt.
Was hinter den E-Nummern steckt, erfahren Sie im Kapitel "Lebensmittelzusatzstoffe".

Zur Vermeidung von Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten sind bestimmte Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, hervorgehoben anzugeben.

Ein für viele Verbraucher heikles Thema sind gentechnisch veränderte Lebensmittel. Hier gelten besonders strenge Kennzeichnungspflichten.

Wenn Sie bewusst Lebensmittel von geprüfter Qualität, Bio-Lebensmittel oder gentechnikfreie Produkte kaufen möchten, können Sie sich an einer Reihe von Gütesiegeln und Qualitätszeichen (z.B. Bio-Siegel, Qualitätszeichen Baden-Württemberg) orientieren.
Produzenten, die das Qualitätszeichen Baden-Württemberg führen möchten, erfahren in der Leistungsbeschreibung "Qualitätszeichen Baden-Württemberg beantragen" die nötigen Einzelheiten.

Auch für nicht vorverpackte Lebensmittel gibt es Vorschriften, zum Beispiel was angegeben werden muss:

  • auf dem Schild an der Ware auf dem Gemüsemarkt,
  • beim Bäcker und Metzger,
  • an der Käse- oder Bonbontheke sowie
  • auf der Speisekarte in der Kantine oder im Restaurant.

Freigabevermerk

Stand: 21.06.2023

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg