Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Hauptbereich

Beratungsstellen für Familien

Unterstützung für Ihre Partnerschaft und Ihre Familie finden Sie bei den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie den Erziehungsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, können Sie sich im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beraten lassen. Eine solche Beratung kann Ihnen helfen, ein besseres Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und im Falle einer Trennung oder Scheidung die Auswirkungen auf die Kinder angemessen einzuschätzen.

Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten

Neben der Einzel- und Paarberatung in einer Beratungsstelle können Sie sich im Rahmen einer Paar- oder Familientherapie durch einen niedergelassenen Therapeuten oder einer Therapeutin individuell begleiten lassen. Die Kosten für eine solche Therapie müssen die Partner in der Regel selbst tragen.

Rechtsberatung

Kommt es trotz allem zur Trennung und zu einer späteren Scheidung, sollten sich beide Ehepartner juristisch beraten lassen. Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, sollte sich über eine kostenlose Rechtsberatung und über Verfahrenskostenhilfe informieren.

Mediation

Paare, die sich trennen wollen, können durch Mediation, das heißt Vermittlung, den Trennungsprozess bewältigen. Mit dem Verfahren lassen sich Konflikte außergerichtlich bewältigen. Die Partner entwickeln mit Unterstützung eines Mediators eine selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösung. Dabei werden weitestgehend deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt.

Als Mediatoren sind zum Teil Rechtsanwälte tätig. Einige Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände und der Kommunen bieten ebenfalls Mediation in Scheidungs- und Trennungsfragen an. Vor allem, wenn es um das Wohl von Kindern geht, sollten Eltern im Trennungsprozess die Leistungen eines Mediators in Anspruch nehmen.

Ombudschaft in der Jugendhilfe

Wenn Sie Leistungen der Jugendhilfe erhalten oder brauchen und sich nicht ausreichend gehört und beteiligt fühlen oder mit einer Entscheidung zu einer Jugendhilfemaßnahme nicht einverstanden sind, können Sie sich von den Ombudstellen als unabhängigen Beratungsstellen im Land informieren und beraten lassen. Die Ombudsstellen vermitteln auch bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 08.01.2024 freigegeben.