Aktuelles aus Osterburken: Gemeinde Osterburken

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Hauptbereich

Autor: Elena Hausch
Artikel vom 26.09.2024

Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung am 23.9.2024

Am Montag, 23. September 2024, fand im Marc-Aurel-Saal des Römermuseums Osterburken eine Gemeinderatssitzung statt. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Der Gemeinderat beschloss, die Hauptsatzung zu ändern, um die Einrichtung eines neuen Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales zu ermöglichen. Im Zuge dieser Änderung wird der Umlegungsausschuss abgeschafft und die Befugnisse des Bürgermeisters erweitert. Dies umfasst unter anderem die Bewilligung von Personalentscheidungen bis zur Entgeltgruppe 4 bzw. 9a sowie die Zustimmung zu Haushaltsausgaben bis zu 25.000 Euro.

 

Die Besetzung der Vertreter für den Gemeindeverwaltungsverband Osterburken, Zweckverband „Abwasserverband Gruppenkläranlage Oberes Rinschbachtal“ sowie für den Ausschuss Kultur, Bildung und Soziales wurde vom Gemeinderat einstimmig gewählt.

 

Die Wahlen der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter für die Stadtteile Bofsheim, Hemsbach und Schlierstadt fanden statt. Für Schlierstadt wurde Tobias Münch als Ortsvorsteher und Philipp Sack als stellvertretender Ortsvorsteher gewählt. In Bofsheim übernimmt Regina Michalowski die Rolle der Ortsvorsteherin mit Falk Griebaum als Stellvertreter. In Hemsbach wurde Mathias Mieth zum Ortsvorsteher ernannt, mit Sonja Hamann als seiner Stellvertreterin. Anschließend fand die Vereidigung der neu gewählten Ortsvorsteher statt.

 

Bürgermeister Galm verabschiedete die langjährigen Ortsvorsteher Werner Geiger, Jürgen Breitinger und Christoph Groß mit dankenden Worten und einem kurzen Rückblick auf ihre Amtszeit.
Christoph Groß, der 25 Jahre lang, davon 15 als Ortsvorsteher, im Ortschaftsrat von Hemsbach tätig war, wurde für seine Bürgernähe und sein Engagement für das Gemeinschaftsgefühl gelobt. Projekte wie der Bauwagen und der Winterzauber zeugen von seinem Einsatz, den Gemeinschaftsgeist zu stärken und die Lebensqualität zu verbessern. Bürgermeister Galm lobte seine Fähigkeit, generationenübergreifend zu wirken und den Zusammenhalt durch praktische Initiativen zu festigen.
Jürgen Breitinger war beeindruckende 30 Jahre Ortsvorsteher von Schlierstadt, was seine tief verwurzelte Verbundenheit und sein Engagement für den Ort unterstreicht. Während seiner Amtszeit wurden bedeutende Projekte realisiert, wie der Umbau der Pfarrscheune zum Gemeindezentrum und die Erschließung des Baugebiets „Lothringer“. Sein Wirken zeichnete sich durch eine seltene Mischung aus Hartnäckigkeit und Herzblut aus, wodurch er die Lebensbedingungen in Schlierstadt nachhaltig verbesserte. Galm hob hervor, wie Breitinger die Balance zwischen verschiedenen Interessen geschickt managte und stets das Gemeinwohl im Blick behielt.
Werner Geiger, der als kommunalpolitisches Urgestein bezeichnet wurde, hatte über fast ein halbes Jahrhundert hinweg großen Einfluss auf die Gestaltung von Bofsheim. In seiner langen Amtszeit als Ortsvorsteher initiierte und überwachte er zahlreiche Projekte, darunter die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule und die Entwicklung des „Krone“-Areals. Seine Präsenz im Ortschaftsrat und im Gemeinderat sowie sein unermüdliches Engagement wurden besonders gewürdigt. Galm betonte, wie Geiger stets mit großer Leidenschaft und Weitsicht agierte, was ihm breite Anerkennung und Respekt in der Gemeinde und darüber hinaus einbrachte.

Wesentliche Beschlüsse wurden vom Gemeinderat zum Bebauungsplan „Bofsheimer Weg III“ gefasst. Ursprünglich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt, wurde dieser Ansatz aufgehoben und eine Neufassung des Aufstellungsbeschlusses im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Änderung folgt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Umweltprüfung für Entwicklungen im Außenbereich verpflichtend macht. Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß den Paragrafen 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen.

Auch der Vorentwurf des Bebauungsplans „Hofacker II“ in Bofsheim wurde gebilligt. Dieser Plan zielt darauf ab, acht neue Wohnbauplätze im dörflich geprägten Stadtteil Bofsheim zu schaffen, wobei die Bebauung teils von bestehenden landwirtschaftlichen Strukturen ergänzt wird. Der Gemeinderat hat den Vorentwurf mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften und Begründungen genehmigt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen freigegeben, gemäß den Paragrafen § 3 (1), § 4 (1) und § 2 (2) BauGB.

Für den Bereich der Leimengrube wurde der Bau eines neuen Kindergartens beschlossen. Der geplante Kindergarten soll in modularer Hybrid-Holzbauweise von einem Generalunternehmer errichtet werden. Die Planunterlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem Träger und Fachberatern entwickelt und nun dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt. Der Gemeinderat hat den Vorentwurf der Planunterlagen zum Kindergarten „Leimengrube“ genehmigt und die Freigabe zur Einreichung des Bauantrags beschlossen.

Der Austausch der Geräteraumtore in den städtischen Sport- und Mehrzweckhallen von Osterburken wurde beschlossen. Insgesamt werden 19 Tore zum Preis von 159.126,80 Euro an die Firma Pfullendorfer vergeben.

Auf dem Dach der neu erbauten Realschule soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Der Auftrag für die Montage und Installation der PV-Anlage zum Preis von 89.796,02 Euro wurde an die Firma Elektro Haun aus Limbach-Laudenberg vergeben.

Zum 1. Januar 2025 tritt in Baden-Württemberg das neue Landesgrundsteuergesetz in Kraft, welches eine Umstrukturierung der Grundsteuer vorsieht. Es werden drei Typen unterschieden: die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen, berechnet durch ein Ertragswertverfahren, die Grundsteuer B für betriebliche und private Grundstücke, basierend auf einem modifizierten Bodenwertmodell, und die Grundsteuer C, die höhere Hebesätze für baureife Grundstücke ermöglicht, sofern städtebauliche Notwendigkeiten dies unterstützen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Einnahmen aus der Grundsteuer für die Kommunen stabil und rechtssicher zu gestalten, ohne eine Erhöhung des Gesamtsteueraufkommens zu bewirken. Die Verwaltung schlägt vor, die Einführung der Grundsteuer C zurückzustellen, da bisher nur wenige Gemeinden eine Umsetzung planen. Eine Entscheidung hierüber ist für die Sitzung im November geplant. Weiterhin ist die fristgerechte Meldung der neuen Hebesätze bis Ende November 2024 erforderlich, um eine pünktliche Zustellung der Steuerbescheide sicherzustellen. Die erforderlichen Hebesätze, um das bisherige Steueraufkommen zu erreichen, wurden in der Sitzung präsentiert. Der Gemeinderat hat diesen Bericht zur Kenntnis genommen und zustimmend aufgenommen.