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Artikel vom 23.12.2020
Grundsteuer – Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt Osterburken hat im Jahr 2019 Grundsteuerbescheide für alle Steuerpflichtigen erstellt und versandt. Diese Bescheide behalten ihre Gültigkeit bis eine Änderung in der Grundsteuer eintritt, z.B. ein Eigentumswechsel erfolgt.
Diejenigen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2021 keinen Grundsteuerbescheid erhalten, werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Grundsteuer zum 15.2., 15.5., 15.8. und zum 15.11.2021 ohne weitere Aufforderung in gleicher Höhe wie im Vorjahr zur Zahlung fällig wird.
Diese Art der Steuerfestsetzung ist nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz zulässig.