Artikel vom 25.06.2020
Aufpassen beim Drohnenflug
Der Stadtverwaltung wurde in letzter Zeit mehrfach berichtet, dass Drohnen über den Wohngebieten in Osterburken gesichtet wurden.
Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm oder mit einer technischen Aufzeichnungsmöglichkeit (Audio- und/oder Videoaufnahmen) nicht über Wohngebieten geflogen werden dürfen.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.
Hier finden Sie kurz zusammengefasst die wichtigsten Vorgaben zum Einsatz von Drohnen.