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Artikel vom 26.03.2020
Hinweise und Hilfe für Unternehmen
Hinweise und Hilfe für Unternehmen
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen auch unsere Unternehmen und Selbstständige vor große Herausforderungen. Das Land Baden-Württemberg hat daher ein Soforthilfe-Programm aufgelegt.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
- 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
- 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Homepage:
Soforthilfe Corona