Gemeinde Osterburken (Druckversion)
Autor: Uwe Schweizer
Artikel vom 11.07.2022

Reform der Grundsteuer

Seit geraumer Zeit erhalten die Eigentümer von Grundstücken vom Finanzamt Informationsschreiben zu Ihren Flurstücken. Verbunden ist dies mit der Aufforderung bis zum 31.10.2022 eine sogenannte „Feststellungserklärung“ beim zuständigen Finanzamt online einzureichen.

 

In Baden-Württemberg müssen nur wenige Angaben in der Feststellungserklärung gemacht werden.

 

Im Regelfall benötigen Sie

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss; diese entnehmen Sie dem Schreiben des Finanzamtes
  • die Grundstücksfläche,
  • den Bodenrichtwert (diesen können Sie kostenlos auf der Internetseite des digitalen Bodenrichtwertsystems BORIS-BW www.gutachterausschuesse-bw.de abrufen) sowie
  • Angaben zur Nutzungsart des Grundstücks ( z.B. Wohnen)
   

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte auch dem Flyer des Finanzministeriums Baden-Württemberg, sowie deren hierfür eingerichteten Homepage www.grundsteuer-bw.de

http://www.osterburken.de//stadt-osterburken/aktuelles-aus-osterburken