Gemeinde Osterburken (Druckversion)
Autor: Uwe Schweizer
Artikel vom 19.12.2019

Bebauungsplan Blumenstraße/Am Bild

Bebauungsplan "Blumenstraße/Am Bild"

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Stadt Osterburken Stadtteil Bofsheim Bebauungsplan "Blumenstraße/Am Bild" Aufstellung eines Bebauungsplanes  mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften 

 

Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Blumenstraße/Am Bild" im Stadtteil Bofsheim

beschlossen.

 

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Bofsheim östlich der Blumenstraße.

Der Planbereich wird begrenzt:

im Westen: durch die Blumenstraße und teilweise die Flst.-Nr. 11612 im Norden: durch die Blumenstraße im Osten: durch die Flst.-Nr. 11610 im Süden: durch die Flst.-Nr. 11613

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 26.11.2019:

 

Ziel und Zweck der Planung 

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Bereitstellung von dringend benötigten Wohnbauflächen innerhalb der Stadt Osterburken und seinen einzelnen Stadtteilen. Durch die Bereitstellung einer relativ kleinen Fläche für den örtlichen Bedarf kann das Siedlungsgefüge an dieser Stelle arrondiert werden, ohne einen unverhältnismäßigen Eingriff in das umgebene Landschaftsbild zu verursachen.

 

Die Planungsabsicht ist für die Stadt planerisch vertretbar und durch eine Angebotssteigerung von Wohnraum wohnungspolitisch sinnvoll und wünschenswert. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum zur Deckung des konkreten Bedarfs im Stadtteil Bofsheim. Durch den Bebauungsplan soll die entsprechende planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden. 

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Osterburken, den 20.Dezember 2019 

   

Jürgen Galm, Bürgermeister

 
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