Gemeinde Osterburken (Druckversion)
Autor: Uwe Schweizer
Artikel vom 22.05.2020

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Bebauungsplan "Am Finkenrain"

Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 16.3.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Finkenrain“ mit den örtlichen Bauvorschriften und Begründung gebilligt und für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ende der Straße „Am Finkenrain“ unterhalb der Merchinger Straße (L 515).

Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen:       durch die Flst.-Nr. 6492 und 12272
im Norden:       durch die Flst.-Nr. 6485/1
im Osten:         durch die Merchinger Straße (L 515)
im Süden:        durch die Flst.-Nr. 12268 und 12271
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem untenstehenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung

Durch den Bebauungsplan soll innerhalb des Siedlungsgefüges von Osterburken ein Neubau von zwei Terrassenhäusern mit jeweils 12 Wohneinheiten realisiert werden. Durch das Vorhaben soll der gestiegenen Nachfrage nach Miet- und Eigentumswohnungen innerhalb der Stadt Osterburken Rechnung getragen werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum zur Deckung des vorhandenen gesamtstädtischen Bedarfs. Der Bebauungsplan schafft die entsprechende planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA).
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie der schalltechnischen Untersuchung wird
                                           vom 2.6. bis einschließlich 30.6.2020
im Rathaus der Stadt Osterburken zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden. Alle Planunterlagen stehen im Zeitraum der Auslegung zusätzlich als PDF-Dateien im Internet unter www.osterburken.de zur Einsicht und zum Download  bereit.
Das Rathaus ist derzeit für Besucher geschlossen, jedoch zur Einsichtnahme in die Planunterlagen der Haupteingang geöffnet. Die Planunterlagen liegen in einem abgetrennten Bereich im Foyer des Rathauses öffentlich aus. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aufrechterhalten, sodass Rückfragen und die Abgabe von Stellungnahmen bei den Mitarbeitern des Fachbereichs Bauverwaltung unter der Telefonnummer 06291/40125 oder per E-Mail unter Matthias.Steinmacher@osterburken.de möglich sind.

Umweltbezogene Informationen
Folgende - nach Einschätzung der Stadt - wesentliche umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:

  • schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Zimmermann vom Dezember 2019

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und § 4a Abs. 6 des Baugesetzbuches bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Osterburken, 22.5.2020
Jürgen Galm, Bürgermeister

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