Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen

Wenn Sie im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen Sie dafür einen gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (Lkw). Außerdem müssen Sie die Grundqualifikation beziehungsweise die Weiterbildung nachweisen.

Sie sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten. Dabei sollen Sie Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse auffrischen und aktualisieren, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Technik
  • Verkehrssicherheit
  • rationeller Kraftstoffverbrauch
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Gesundheit

Die Pflicht zur Weiterbildung besteht unabhängig davon, ob Sie die Grundqualifikation durch Besitzstand oder durch eine IHK-Prüfung erworben haben. Ein Besitzstand liegt vor, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis vor folgenden Stichtagen erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus-Führerscheine): vor dem 10. September 2008
  • Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (Lkw-Führerscheine): vor dem 10. September 2009

Als Nachweis der Grundqualifikation sowie der regelmäßigen Weiterbildung erhalten Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise

  • Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
  • land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
  • Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende, wenn sie Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung transportieren.
    Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.
  • Leerfahrten, das heißt Fahren unbeladener Fahrzeuge ohne Güter oder Fahrgäste

Voraussetzungen

Für den Erhalt eines Fahrerqualifizierungsnachweises:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
  • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
  • Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen.

Zum Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Eine Prüfung müssen Sie nicht ablegen.

Sie können eine Weiterbildung in bis zu fünf Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufteilen. So können Sie beispielsweise jährlich eine Ausbildungseinheit absolvieren - auch bei unterschiedlichen Ausbildungsstätten.

Fristen

Besuch der ersten Weiterbildung:

  • Grundqualifikation: fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation

Als Nachweis der Grundqualifikation sowie der regelmäßigen Weiterbildung stellt Ihnen die zuständige Führerscheinstelle den Fahrerqualifizierungsnachweis aus.

Den Fahrerqualifizierungsnachweis erhalten Sie jeweils auf fünf Jahre befristet.
Bei der ersten Eintragung kann eine andere Frist eingetragen werden. Dadurch kann sie mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis in Übereinstimmung gebracht werden.

Unterlagen

keine Angaben möglich

Kosten

  • für die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs: ca. EUR 500,00 - 1.000 (je nach Ausbildungsstätte)
  • Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand innerhalb Deutschlands: ca. EUR 11,70
  • Für die Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen oder Beschädigung sowie Entscheidung über den Antrag: ca. EUR 15,80
  • Weitere Kostenübersichten verschiedene Fallkonstellationen entnehmen Sie bitte der Gebührennummer 343 ff. in Anlage 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Sonstiges

-

Zuständigkeit

  • für die Weiterbildung: Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß §9 BkrFQG
  • für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis: die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle
    Führerscheinstelle ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Vertiefende Informationen

Wie Sie die Grundqualifikation erwerben können, erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen".

Freigabevermerk

08.01.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg