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Bauplätze in Osterburken
Sie wollen in Osterburken bauen?
Wir freuen uns daher, wenn Sie sich mit dem Bauen in unserer Gemeinde beschäftigen und sich für einen Bauplatz in Osterburken mit Ortsteilen interessieren.
Mit der Ausweisung und Erschließung von Baugebieten in den vergangenen Jahren ist es der Stadt Osterburken gelungen in der Kernstadt und ihren Stadtteilen attraktive und familienfreundliche Wohnbauflächen zu schaffen. Bei uns finden sie eine Auswahl interessanter Bauplätze, die schönes Wohnen in einer tollen Lage ermöglichen.
Die Stadt Osterburken ist Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Bauplatz gerne behilflich.
Bei Interesse oder Fragen zu Wohnbaugebieten oder einzelnen Bauplätzen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wohnungsbauförderung
Der Neubau von Eigenheimen wird durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landeswohnungsbauprogrammes gefördert.
Frau Julia Salm
Bauamt
Telefonnummer: 06291 401-40
Faxnummer: 06291 401-30
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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum verfolgt die Landesregierung die Zielsetzung, vor allem in finanz- u. strukturschwachen Kommunen die Lebens- u. Arbeitsbedingungen fortzuentwickeln.
Aufgrund sinkender Bevölkerungszahlen u. einer Zunahme leerstehender Gebäude werden die Innenentwicklung u. die Belebung der Ortskerne künftig noch stärker gefördert.
Wie bereits in den Vorjahren wird auch 2020 der Schwerpunkt der Förderung in der Innen- und Ortskernentwicklung liegen. Die Fördermittel fließen in die Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie Neubauten zur Baulückenschließung. Weiterhin nicht förderfähig sind Fremdvermietungen in Neubauten.
Ein weiterer Fördervorrang haben in 2020 Projekte im Bereich der Grundversorgung, insbesondere die Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien, Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe. Neu ist, dass Investitionen von Kleinstbetrieben (= Betriebe unter 10 Mitarbeiter) in Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen mit einem erhöhten Fördersatz von 30 % (bzw. 35 % bei CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden. Für kleine und mittlere Betriebe bleibt es beim Fördersatz von 20 %.
Zum Verfahren:
Voraussetzung für die Aufnahme in das ELR-Programm ist ein Aufnahmeantrag. In dem Aufnahmeantrag sind die strukturelle Ausgangslage und die Entwicklungsziele darzulegen.
Zur Antragsstellung sind die Vordrucke des Regierungspräsidiums auszufüllen; weiter sind Planunterlagen u. eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten erforderlich.
Mit der Baumaßnahme darf erst nach einer eventuellen Bewilligung (voraussichtlich im Frühjahr 2020) begonnen werden.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ab sofort bis spätestens 30. August 2019 bei der Stadt abgegeben werden.
Sollten Sie Interesse haben, einen Förderantrag zu stellen, so steht Ihnen zur Vorbereitung und Abstimmung als Ansprechpartnerin
Frau Julia Salm
Rathaus Osterburken
Telefonnummer: 06291 401-40
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zur Verfügung.
Antragsformulare sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter folgendem Link verfügbar:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx
oder können bei der Stadtverwaltung abgeholt werden.
Allgemeine Infos können unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de Stichwort ELR eingesehen werden.
Da das Programm im jährlichen Rhythmus genehmigt wird, ist eine erneute Antragsstellung erst wieder im Sommer 2020 möglich.
Frau Julia Salm
Bauamt
Telefonnummer: 06291 401-40
Faxnummer: 06291 401-30
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