Hauptbereich
Gemeinderat Osterburken
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
Er wurde am 26. Mai 2019 gewählt, seine Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit sie nicht Kraft Gesetzes oder laut Hauptsatzung auf den Bürgermeister oder einen Ausschuss übertragen sind.
Die rechtlichen Grundlagen des Gemeinderates und seiner Mitglieder sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) geregelt.