Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung

Werden in Ihrem Unternehmen Produkte hergestellt, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese Vorschriften der Europäischen Union (EU) gelten europaweit einheitlich. Sie dienen sowohl dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Umwelt. Sie sollen einen freien Warenverkehr Ihrer Produkte im gesamten europäischen Binnenmarkt ermöglichen.

Produktsicherheit

Alle Produkte dürfen vom Wirtschaftsakteur anderen bereitgestellt werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen. Wirtschaftsakteure sind Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer oder Händler. Die Vorschriften der EU schreiben für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Maschinen, Spielzeuge oder elektrische Geräte die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, auch CE-Kennzeichnung genannt, vor.

Mit diesem CE-Zeichen erklärt der Hersteller beziehungsweise sein Bevollmächtigter, dass das Produkt nach den geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen hergestellt wurde. Das CE-Zeichen muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein. Für besondere Produktgruppen besteht unter Umständen auch die Verpflichtung, dass der Hersteller eine benannte Stelle beteiligt, die das Produkt unabhängig prüft. Zu diesen Produktgruppen zählen zum Beispiel Aufzüge, bestimmte Maschinen oder bestimmte persönliche Schutzausrüstungen. .

Eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Produktsicherheit ist als hoheitliche Aufgabe der Länder die Marktüberwachung. Diese Aufgabe soll gewährleisten, dass die jeweiligen Anforderungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung des Produktes, durch die einzelnen Wirtschaftsakteure erfüllt werden. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen dazu stichprobenartig Produkte und gehen im Falle von Mängeln auf die betroffenen Wirtschaftsakteure zu.

Produkthaftung

Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen ein Produkt fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften.

Produktverantwortung

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Sie als Hersteller für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes - also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung - verantwortlich sind. In Deutschland werden die entsprechenden EU-Vorschriften beispielsweise durch die Elektrostoff-, Verpackungs-, Altfahrzeug- oder Altölverordnung sowie das Elektro- und Elektronikgesetz und das Batteriegesetz umgesetzt.

Freigabevermerk

14.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg