Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vermietung von Gewichten beantragen

Die Eichämter in Baden-Württemberg halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die Sie für unterschiedliche Zwecke mieten können.

Es gibt Gewichtssätze mit Gewichten von 1 kg, 2 kg, 5 kg und 10 kg sowie einzelne Gewichtstücke von 20 kg, 50 kg, 200 kg und 500 kg.

Bei der Eichung von größeren Industrie- und Fahrzeugwaagen müssen Sie unter Umständen Prüfgewichte bereitstellen bzw. den Transport von Prüfgewichten und im Einzelfall die Bereitstellung eines Belastungsfahrzeugs organisieren.

Voraussetzungen

Sie stimmen den Vertragsbedingungen des Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zu. Diese erhalten Sie vor der Antragstellung bei den Eichämtern.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Anmietung von Gewichten formlos, in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle.

Sobald der vollständige Antrag vorliegt, wird mit Ihnen ein möglicher Abhol- und Rückgabetermin vereinbart.

Hinweis: Unter gewissen Umständen kann es effizienter sein, gemietete Gewichte dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben. Dadurch können Sie Zeit und Fahrstrecke einsparen, weil Sie die Gewichte nicht ins Eichamt zurückbringen müssen. Das Eichamt ist bei der Organisation der Vermietung behilflich.

Fristen

zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Für die Vermietung von Gewichten ist eine vorherige Absprache mit dem Eichamt erforderlich.

So stellen Sie sicher, dass Ihnen zum entsprechenden Zeitpunkt ausreichend Gewichte zur Verfügung stehen.

Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der aktuell gültigen Entgeltregelung des Eich- und Beschusswesen.

Bearbeitungsdauer

kurzfristig

Sonstiges

Werden Gewichte verschmutzt zurückgegeben, werden die Kosten für den Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.

Zuständigkeit

Die zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörenden Eichämter

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