Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden

Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist ausschließlich den Angehörigen der freien Berufe, zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten oder Architektinnen und Architekten, vorbehalten. In der Partnerschaftsgesellschaft können auch verschiedene freie Berufe unter einem Dach vereinigt werden.

Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Das Register wird elektronisch geführt. Das Partnerschaftsregister legt die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft auf der Grundlage der Angaben der Partner offen. Es sind insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name und Sitz der Partnerschaft
  • Gegenstand der Partnerschaft
  • die Namen, Wohnorte und Geburtsdaten aller Partner
  • die Vertretungsmacht der Partner
  • der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf jedes Partners

Für die Eintragung einer Partnerschaft müssen sich sämtliche Partner im Register anmelden.

Voraussetzungen

  • Die Partnerschaftsgesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus.
  • Die Partner der Gesellschaft sind natürliche Personen.
  • Es wurde ein Partnerschaftsvertrag geschlossen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Partnerschaftsregister müssen Sie mit allen Partnern beim Registergericht, in dessen Bezirk sich der zukünftige Sitz der Partnerschaftsgesellschaft befindet, anmelden. Sie müssen die Eintragung elektronisch in öffentlich beglaubigter Form beantragen.

Ihre Anmeldung muss vor allem enthalten:

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • Name und Vorname sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf, Wohnort und Geburtsdatum jedes Partners sowie die Vertretungsmacht der Partner.

Sie können sich an eine Notarin oder einen Notar wenden. Sie oder er hilft Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigt diese und reicht sie beim zuständigen Registergericht elektronisch ein. Die Notarkammer hilft Ihnen bei der Suche nach einer Notarin oder einem Notar in Ihrer Nähe.

Fristen

keine

Unterlagen

Das Registergericht kann neben der Anmeldung weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Zulassungsurkunden oder Befähigungszeugnisse der Partner.

Kosten

Sie sind nach Eintragungsaufwand gestaffelt.

Sonstiges

Die Partnerschaftsgesellschaft ist für die freien Berufe nicht zwingend. Andere Rechtsformen sind ebenfalls möglich.

Zuständigkeit

das Registergericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der Partnerschaftsgesellschaft befindet

Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Vertiefende Informationen

Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht.

Freigabevermerk

06.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg