Dienstleistungen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Organspende - Ausweis ausfüllen

Mit einem Organspende-Ausweis können Sie

  • einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
  • ihr widersprechen,
  • Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
  • die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.

Hinweis: Die allgemeine Feststellung des Todes bei Atem- und Herzstillstand kann jede Ärztin und jeder Arzt vornehmen. Voraussetzung für eine Organspende ist aber die Diagnose Irreversibler Hirnfunktionsausfall (früher: "Hirntod"). Diese ist an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft. Zwei erfahrene Intensivmedizinerinnen oder Intensivmediziner, von denen einer Neurologe oder Neurochirurg sein muss, müssen die Diagnose nach aufwendigen klinischen und apparativen Untersuchungen genau dokumentieren.

Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (z.B. mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe).

Sprechen Sie mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende, damit diese Ihre Entscheidung kennen und bei Bedarf in Ihrem Sinn handeln können.

Achtung: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie ab dem Alter von 16 Jahren regelmäßig über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Sie muss Ihnen geeignete Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen. Die Krankenkasse fordert Sie auf Ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende - am besten in einem Organspende-Ausweis - zu dokumentieren. Fragen beantwortet das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 0800 90 40 400 gebührenfrei. Oder wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Haltung zur Organspende auch in Ihrer Patientenverfügung berücksichtigen. Denn die Organspende-Erklärung ist freiwillig, aber wichtig.

Voraussetzungen

  • Für die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für den Widerspruch zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Verfahrensablauf

Den Organspende-Ausweis können Sie auf den Seiten des Sozialministeriums herunterladen, ausdrucken und selbst ausfüllen. Sie erhalten ihn außerdem kostenlos

  • bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
  • bei den Krankenkassen,
  • in vielen Apotheken und Arztpraxen sowie
  • bei Pass- und Meldebehörden.

Sie können Ihre Einwilligung zur Organspende auch in einem formlosen Schreiben festlegen oder mit Ihren Angehörigen besprechen.

Tipp: Tragen Sie Ihren Organspende-Ausweis zusammen mit Ihren anderen Ausweispapieren immer mit sich. Dort wird er bei Bedarf am ehesten gefunden. Oder bewahren Sie ihn bei nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen auf, die bei einem Unfall informiert werden.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Formulare

Kosten

keine

Sonstiges

Keine Hinweise

Zuständigkeit

das Sozialministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg