Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Fachdienste des Integrationsamtes

Die Behinderungsarten, beruflichen Tätigkeiten und Arbeitsplatzbedingungen sind vielfältig. Das Integrationsamt hat deshalb Fachdienste eingerichtet. Integrationsfachdienste beraten und unterstützen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis.

Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören vor allem

  • Schwerbehinderte Menschen
  • mit einem besonderem Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
  • die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und hierbei besonderer Unterstützung bedürfen sowie
  • schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger.

Aufgaben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste sind entweder Spezialisten für bestimmte Behinderungsarten, zum Beispiel Fachdienste für Hörgeschädigte, Blinde, Suchtkranke oder befassen sich unabhängig von der Art der Behinderung mit einem bestimmten Aufgabenbereich innerhalb der beruflichen Teilhabe.

Der technische Beratungsdienst hat vor allem die Aufgabe,

  • behinderungsgerechte Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen zu ermitteln,
  • Arbeitsplätze und Arbeitsumfeld durch Vorschläge zu technischen/organisatorischen Maßnahmen (wie Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Einsatz technischer Arbeitshilfen) an die Behinderung des Mitarbeiters anzupassen,
  • bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen mitzuwirken, die eingestellt werden oder die innerbetrieblich umgesetzt werden müssen,
  • schwerbehinderte Menschen bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung ihrer Wohnungen ) und der behinderungsgerechten Ausstattung ihrer Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeughilfe) zu unterstützen sowie
  • Seminare und Bildungsangebote für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers und andere mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in den Betrieben und Dienststellen befasste Mitarbeiter durchzuführen

Weitere Aufgaben sind fachtechnische Hilfestellungen bei der Schaffung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen, wie zum Beispiel Werkstätten für behinderte Menschen oder Schulen.

Der Technische Beratungsdienst wirkt an der Entscheidung des Integrationsamtes über die finanziellen Leistungen zur Teilhabe mit.

Im Kündigungsschutz nimmt er für seinen Bereich gutachterlich zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Stellung. Dies gilt, soweit dabei Fragen vor allem der Ergonomie, der Arbeitsplatzeignung, -gestaltung und -schaffung, der beruflichen Qualifikationsanforderungen alternativer Arbeitsplätze zu klären sind.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat ihn am 18.02.2022 freigegeben.