Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Versicherungen während der Bauphase

Mit dem Bau eines Gebäudes entstehen Risiken, auf die Sie vorbereitet sein sollten.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Schon vom ersten Spatenstich an haften Sie für Schäden, die anderen Personen durch Ihre Bautätigkeit entstehen. Rutscht zum Beispiel ein Passant auf dem verunreinigten Gehweg aus, kommt ein Auto durch den Schmutz ins Schleudern oder fällt ein Kind in die nicht ausreichend gesicherte Baugrube, werden Sie als Bauherr in die Pflicht genommen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für eigenverursachte Schäden oder Schäden durch private Bauhelfer. Auch für Schäden, die durch beauftragte Unternehmen entstehen, können Sie als Bauherr haftbar gemacht werden, wenn sich kein Verantwortlicher für den Schaden ermitteln lässt. Der Abschluss bereits bei Kauf des Grundstückes ist daher ratsam. Der Versicherungsschutz gilt meistens für eine Bauzeit von bis zu zwei Jahren.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die durch unvorhersehbare extreme Wetterereignisse oder durch mutwillige Beschädigung am Bau verursacht werden.
Beispiele:
Ein Sturm bringt den gerade gesetzten Dachstuhl zum Einsturz.
Unbekannte stehlen den schon montierten Heizkörper.

Für Beschädigungen am Bau haftet in der Regel der Schadensverursacher. Dieser ist unter Umständen aber nicht zu ermitteln. Sie können sich vorstellen, dass verschiedene Handwerker mehrerer Firmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind: dann ist es schwer zu ermitteln, wer den verschmutzten Eimer in die neue Badewanne gestellt hat oder wem ein Werkzeug auf das frisch verlegte Parkett gefallen ist. Aufgrund mangelnder Beweise greift in solchen Fällen die Versicherung der einzelnen Handwerker nicht. Daher ist eine Absicherung durch die Bauleistungsversicherung ratsam. Auch hier gilt: wägen Sie ihr persönliches Risiko im Vergleich zum jährlichen Versicherungsbeitrag ab und entscheiden Sie dann, in welchen Bereichen ein Versicherungsbedarf für Sie besteht.

Hinweis: Glasschäden sind im Allgemeinen durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Aber jede zerschlagene Scheibe gilt hier als einzelner Schaden. Dabei wird auch jedes Mal die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung und der Menge der am Bau verwendeten Scheiben, Glasbausteine oder Lichtkuppeln kann deshalb auch eine gesonderte Glasversicherung sinnvoll sein.

Feuerrohbauversicherung

Schäden durch Brand und Explosion können Sie durch eine Feuerrohbauversicherung abdecken.

Tipp: Einige Versicherungsgesellschaften stellen die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei, wenn Sie für später eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Wohngebäudeversicherung tritt dann in Kraft, sobald Sie die Bezugsfertigkeit melden.

Hinweis: Viele Banken fordern den Abschluss einer solchen Versicherung als Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe.

Bauhelferunfallversicherung

Beachten Sie auch, dass Sie als Bauherr und Ihr Ehepartner, im Gegensatz zu mithelfenden Freunden oder Verwandten, bei Arbeiten auf der Baustelle nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Mehr Informationen bekommen Sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Eine private Bauhelferunfallversicherung sichert den Bauherrn und seinen Ehepartner bei dauerhaften Schäden nach einem Bauunfall finanziell ab. Privaten Bauhelfern bietet sie für ihre Mitarbeit eine zusätzliche Sicherheit zur gesetzlichen Absicherung.

Restschuldlebensversicherung

Ein plötzlicher Tod des Hauptverdieners der Familie kann die Baufinanzierung gefährden. Eine Restschuldlebensversicherung sichert die Baufinanzierung für einen solchen Fall ab. Wägen Sie hier Ihre sonstigen Absicherungen ab. Vielleicht haben Sie schon eine Lebensversicherung oder sind in einem Arbeitsverhältnis, aus welchem eine ausreichende Witwenversorgung besteht. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre individuelle Versorgungslage.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zum Thema "Versicherungen" finden Sie unter "Versicherungen für Mieter" und "Versicherungen für Eigentümer und Vermieter".

Wenn Sie sich bei der Auswahl von Versicherungen unsicher sind, lassen Sie sich von Fachleuten beraten - beispielsweise von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium hat ihn am 15.03.2019 freigegeben.