Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

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Erhobene Daten

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Nutztierhaltung - einzelne Bereiche

Der Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung bietet Informationen über Nutztiere und deren Haltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb.
Daneben werden Themen wie beispielsweise Gesundheit, Fütterung und Züchtung ausführlich für folgende Tierhaltungen behandelt:

Hinweis: Die meisten Tierarten können auch "Nutztiere" sein.

Beispiel: Hunde gelten als Nutztiere

  • bei gewerbsmäßiger Zucht oder
  • wenn ein Hund als Wachhund oder Polizeihund eingesetzt wird.

Wildtiere wie zum Beispiel Hirsche, die Sie als Nutztiere halten, müssen Sie in einem angemessenen Tiergehege unterbringen.
Vorgaben enthält die Leitlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur nutztierartigen Haltung von Dam-, Rot-, Sika- und Muffelwild in Gehegen (Leitlinie Nutztierartige Haltung von Wild).

Wenn Sie Nutztiere halten, sind Sie in der Regel gegenüber der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg melde- und beitragspflichtig. Unter diese Meldepflicht fallen folgede Tierarten:

  • Pferde
  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe (beitragspflichtig ab 10 Monate)
  • Hühnergeflügel (nur, wenn Sie mehr als 25 Stück halten)
  • Truthühner/Puten (nur, wenn Sie mehr als 25 Stück halten)
  • Bienen, wenn diese nicht schon über die örtlichen Imkervereine erfasst sind

Achtung: Nur wenn Sie die Meldepflicht erfüllen und Ihre Beiträge ordnungsgemäß zahlen, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse.
Welche das genau sind und wie Sie sich dort anmelden, lesen Sie in den Leistungsbeschreibungen.

Zudem müssen Sie Haltungen landwirtschaftlicher Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel, Bienen und Fische) vor Beginn der Tätigkeit bei der unteren Veterinärbehörde registrieren lassen.
Sie müssen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Tierhaltung einhalten, um den Eintrag von Tierseuchen in den Bestand zu verhindern.

Freigabevermerk

16.09.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg