Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Nutzungsdaten werden von Netze BW GmbH für die Qualitätssicherung des Systembetriebs genutzt und nach 90 Tagen von den Systemen der Netze BW gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Verkauf - Entgeltliche Übertragung

Neben der unentgeltlichen Übertragung durch Schenkung oder Erbe gibt es die entgeltliche Übertragung eines Unternehmens durch Verkauf. Häufig übernimmt die Nachfolgerin oder der Nachfolger das Unternehmen zu einem festen Stichtag.

Rechnen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer auch für einen Unternehmensverkauf mit einer Vorbereitungszeit von drei bis fünf Jahren.

Bevor Sie sich für den Verkauf Ihres Unternehmens beziehungsweise als Nachfolgerin oder Nachfolger zum Kauf eines Unternehmens entschließen, müssen Sie das eigene beziehungsweise das zu übernehmende Unternehmen genau überprüfen. Die Alteigentümerin oder der Alteigentümer muss sich über die Höhe des geforderten Kaufpreises klar werden, die Nachfolgerin oder der Nachfolger darüber, ob sie bereit sind den geforderten Preis zu zahlen.

Hinweis: Da zwischen beiden Meinungen zum Wert des Unternehmens meist unterschiedliche Auffassungen bestehen, sollten beide Parteien - voneinander unabhängig - versuchen, den Wert des Unternehmens möglichst objektiv festzustellen.

Lassen Sie sich beraten, z.B. durch Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer, Juristinnen oder Juristen, Steuerberaterinnen oder Steuerberater. Die Beraterinnen und Berater können eine umfassende Analyse des Unternehmens durchführen und mögliche Risiken im Vorfeld eines Verkaufes beziehungsweise Kaufes aufdecken.

Beziehen Sie in Ihre Überlegungen für einen Unternehmenskauf und in die Analyse auch folgende Faktoren ein:

  • Ruf des Unternehmens
  • Aufgabegrund der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Konkurrenzsituation
  • Standort
  • mögliche Altlasten
  • Personal
  • Entwicklungschancen des Unternehmens

Nicht jeder Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen verläuft gleich. Unterschiede gibt es im Kaufumfang und in der übernehmenden Person:

  • Asset-Deal
    Sie übernehmen als Käuferin oder als Käufer das gesamte Unternehmen oder einen abgeschlossenen Unternehmensteil mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten. Über Ihr Eigentum können Sie sofort frei verfügen und es beispielsweise als Sicherheit für Kredite einsetzen.
  • Share-Deal (Anteilskauf)
    Sie kaufen Geschäftsanteile und werden beispielsweise Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH entsprechend der von Ihnen erworbenen Geschäftsanteile.
  • Management-Buy-out (MBO)
    In diesem Fall kaufen Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Unternehmens Ihren eigenen Betrieb und finanzieren den Kauf aus Eigenmitteln und Fremdkapital.
  • Management-Buy-in (MBI)
    In diesem Fall kaufen externe Führungskräfte eines anderen Unternehmens den Betrieb.

Achtung: Wollen Sie Ihr Unternehmen an einen bestehenden Marktkonkurrenten verkaufen? Bedenken Sie, dass die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer mit dem Kauf Ihres Unternehmens seine eigene Wettbewerbsstellung stärkt, das Know-how in seinen eigenen Betrieb überführt und letztendlich Ihr ehemaliges Unternehmen gänzlich auflöst.

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg