Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Osterburken
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Nach einem Brand

An erster Stelle steht nach einem Brand Ihre medizinische Versorgung. Wenn Sie oder eine andere betroffene Person sich unwohl fühlen oder Rauch eingeatmet haben, sollte der Rettungsdienst informiert beziehungsweise sofort ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

Bei einem Brand entstehen in der Regel gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Wenn ein Brand in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gelöscht wurde, haben sich dort Rußpartikel gebildet, die sich mit diesen Schadstoffen verbunden haben.
Betreten Sie daher die vom Brand betroffenen Räume erst nach Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei. Halten Sie sich dort nur so lange wie nötig auf.

Wichtig ist auch, dass Sie den entstandenen Ruß nicht verschleppen. Wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft verlassen müssen, sollten Sie daher nur Wertgegenstände und wichtige Dokumente mitnehmen.

Hinweis: Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht direkt von dem Brand betroffen und nur leicht verraucht, können Sie unter Umständen nach sorgfältiger Lüftung wieder dorthin zurückkehren.

Informieren Sie nach einem Brand so schnell wie möglich Ihre Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung. Bei einer Mietwohnung informieren Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin. Erst nach Rücksprache mit der Versicherung kann mit der Sanierung und mit der Entsorgung der Brandrückstände begonnen werden.

Freigabevermerk

26.04.2023 Innenministerium Baden-Württemberg