Lebenslagen: Gemeinde Osterburken

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Netze BW
Im Rahmen der Netze BW Initiative „Digitale Nähe zu Kommunen“ werden der Kommune Östringen Daten des sogenannten Energiemonitors und zu Störungsmeldungen für ihren Webauftritt bereitgestellt.Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Kommune Östringen
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs speichert die Netze BW GmbH technische Informationen sowie Inhalt, Datum und Uhrzeit von Systemzugriffen.

Die Darstellung des Energiemonitors sowie der aktuellen Störungen zeigen ausschließlich aggregierte und nicht personenbeziehbare Daten der Gemeinde Osterburken.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

90 Tage
Datenempfänger

Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Energieausweis

Die anfallenden Energiekosten sind ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Immobilien. Ein Energieausweis dient zur Kennzeichnung des Energiebedarfs oder -verbrauchs einer bestimmten Immobilie und ermöglicht es, bereits bei Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses die Energiekosten abzuschätzen.

Ein Energieausweis enthält Angaben zum Alter des Gebäudes, zur Heizungsanlage, zur Nutzfläche, zur Zahl der Wohneinheiten, zu Treibhausgas-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Zusätzlich enthält er Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch für die Warmwasserbereitung und Heizung sowie darüber , wie viel Energie durch die Gebäudehülle verloren geht. Bei Bestandsgebäuden kann er auch Modernisierungsempfehlungen enthalten.

Es gibt zwei Formen von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für die Angaben im Verbrauchsausweis wird lediglich die von den Vormietern oder von ehemaligen Eigentümern genutzte Energie der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Der Bedarfsausweis hingegen erlaubt eine vom individuellen Verbrauch unabhängige Aussage über die benötigte Energie, da für die Ausstellung des Bedarfsausweises Kriterien wie beispielsweise die vorhandene Wärmedämmung eines Gebäudes herangezogen werden.

Seit 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, Pflicht. Für gewerblich genutzte Immobilien ist dieser seit 1. Juli 2009 erforderlich. Beachten Sie, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen.

Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können sich einen solchen Energieausweis bei Architekten- und Ingenieurbüros, Energieberaterinnen und Energieberatern sowie Handwerksbetrieben ausstellen lassen. Die Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 300 Euro, je nachdem, um welches Gebäude es sich handelt und wie groß es ist.

Hinweis: Für Neubauten muss ein Energieausweis schon seit dem Jahr 2002 ausgestellt werden.

Freigabevermerk

30.01.2023; Umweltministerium Baden-Württemberg