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Wohnungen für ukrainische Flüchtlinge
Der Krieg in der Ukraine hält unvermindert an, ebenso aber auch die enorme Solidarität und Hilfsbereitschaft von Deutschland und ganz Europa. Im Rathaus gehen deshalb vermehrt Angebote von Wohnungseigentümern ein, die zur Aufnahme von geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen bereit sind.
Die Stadtverwaltung Osterburken bietet daher ab sofort die Möglichkeit an, über ein Online-Formular kurzfristig beziehbare Wohnungen zu melden. Dieses Formular finden Sie hier als Download (bitte senden an info(@)osterburken.de) sowie auch im Mitteilungsblatt zum Ausschneiden und Ausfüllen. Ebenso können Wohnungen auch telefonisch unter Telefonnummer: 06291 4010 zu den gewohnten Öffnungszeiten mitgeteilt werden. Die Wohnungsdaten werden dann an die zentrale Meldestelle im Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis weitergeleitet, wo die Vermittlung von ukrainischen Flüchtlingen in verfügbare Unterkunftsmöglichkeiten erfolgt.
Bisher ist in Osterburken selbst erst eine Familie aus der Ukraine angekommen. Es ist aber anzunehmen, dass in Kürze weitere Flüchtlinge folgen und bald auch über das Land bzw. den Landkreis noch vor dem Krieg geflüchtete Menschen zugewiesen werden. Um darauf reagieren und Hilfe anbieten zu können, bitten wir vorab um Meldung, wenn Sie sich hierfür einbringen können und wollen, z.B. während des Ankommens, bei Behördengängen, Arztbesuchen und Übersetzungen.
Wenn Sie Hilfe anbieten können, melden Sie sich bitte unter Tel. Telefonnummer: 06291 4010 oder info(@)osterburken.de. Im Bedarfsfall kann die Stadtverwaltung dann schnell zielgenaue Unterstützung an ukrainische Hilfebedürftige vermitteln.
Allgemeine Informationen zur Flüchtlingssituation
Derzeit kommen Flüchtlinge auf verschiedenen Wegen in die Bundesrepublik. Die Registrierung und Verteilung erfolgen in der Regel in den Aufnahmestellen des Bundes und des Landes. Aktuell ist es aber so, dass viele Geflüchtete direkt zu Verwandten, Freunden oder Bekannten in die Städte und Gemeinden kommen. Sie können dort gerne aufgenommen werden. In diesen Fällen ist es wichtig, dass die Personen mittels einer Kopie des Passes bei der Ausländerbehörde sowie Namen und Anschrift des Wohnungsgebers gemeldet werden. Die Meldung kann auch über die Stadt erfolgen. Wir leiten sie dann weiter.
Ukrainische Flüchtlinge können sich grundsätzlich 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Eine Verlängerung für weitere 90 Tage ist möglich. Durch die Feststellung des sogenannten Massenzustroms können Geflüchtete auf Antrag eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten. Voraussetzung dafür ist die Registrierung bzw. Meldung bei der Ausländerbehörde. Mit der Erteilung dieser vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis haben sie auch Anspruch auf Sozialleistungen.
Wir hoffen, dass diese Hilfsangebote schlussendlich nicht oder zumindest nicht in Gänze in Anspruch genommen werden müssen und dass die schrecklichen Geschehnisse in der Ukraine bald ein Ende finden.
Ihr
Jürgen Galm