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Bebauungsplan Am Bofsheimer Weg
Bebauungsplan "Am Bofsheimer Weg"
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Stadt Osterburken Stadtteil Osterburken Bebauungsplan "Am Bofsheimer Weg III" Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Bofsheimer Weg III" im Stadtteil Osterburken
beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand von Osterburken nördlich der Brahmsstraße.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen: durch die Flst.-Nr. 11208, 11209, 11210 und 11210/1 im Norden: durch die Flst.-Nr. 11211, 11212 und 11214 im Osten: durch die Flst.-Nr. 11272, 11273, 11274, 11274/1, 11274/2 und 11287 im Süden: durch die Flst.-Nr. 11253/2, 11254, 12768 (Brahmsstraße) und 12783
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 26.11.2019:
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Bereitstellung von dringend benötigten Wohnbauflächen innerhalb der Stadt Osterburken und eine gleichzeitige verbesserte Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ohne größere Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Insbesondere die Nähe zum bestehenden Schulzentrum spricht für die Umsetzung der zukünftigen Siedlungsentwicklung der Stadt in diesem Gebiet.
Die Planungsabsicht ist für die Stadt planerisch vertretbar und durch eine Angebotssteigerung von Wohnraum wohnungspolitisch sinnvoll und wünschenswert. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum zur Deckung des gesamtstädtischen Bedarfs. Durch den Bebauungsplan soll die entsprechende planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Osterburken, den 20. Dezember 2019
Jürgen Galm, Bürgermeister